Backhaus Wichmannsdorf e.V.
Backhaus Wichmannsdorf e. V.
Die Initiative für Wichmannsdorf
Sie haben Interesse in unserem Verein und an den Backtagen mitzuwirken? Wir freuen uns über neue Kontakte.
Unser Kontaktdaten
- Vorstandsvorsitzender: Hans Dieter Wolfstädter
- Vorstandsvorsitzende: Victoria Berbalk
Kassenwart: Gerhard Bartel
Protokollführer: Steffen Gerant
Initiative für Wichmannsdorf e.V.
Schloßstraße 14a
18236 Kröpelin-Wichmannsdorf
Die Satzung des Backhaus Wichmannsdorf e.V.
§ 1 Name und Sitz
Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen und heißt
Backhaus Wichmannsdorf e.V.
Die Initiative für Wichmannsdorf
Er hat seinen Sitz in der Schloßstrasse 14a, 18236 Kröpelin, OT Wichmannsdorf.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Förderung und Entwicklung von Wichmannsdorf im Sinne der Dorfgemeinschaft (Kultur, Lebensqualität und Erscheinungsbild).
Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
§ 3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Gegen Vorlage entsprechender Belege erhalten sie eine Aufwandsentschädigung für dem Verein erbrachte Aufwendungen.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden. Dem schriftlichen Aufnahmeantrag kann der Vorstand innerhalb eines Monats widersprechen.
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.
Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.
Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Ehepartner und Lebenspartner der Mitglieder sind ebenfalls stimmberechtigte Mitglieder. Von Ihnen werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.
Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z.B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages innerhalb von 4 Monaten kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.
§ 5 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Sie fasst mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse.
Satzungsänderungen, eine Änderung des Vereinszwecks sowie Auflösung des Vereins bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht erschienene.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und vom Versammlungsleiter unterschrieben.
Aufgaben der Mitgliederversammlung:
• Bestimmung der Anzahl, Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands
• Entgegennahmen des Jahresberichts des Vorstandes und Beschlussfassung über den Vereinshaushalt
• Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszweckes und Auflösung des Vereins
• Bestimmung der Anzahl und Wahl der Revisoren sowie Entgegennahme deren Berichtes
§ 6 Vertretungsberechtigter Vorstand gem. § 26 BGB
Der Vorstand besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.
§ 7 Geschäftsführender Vorstand
Die Mitgliederversammlung beschließt, ob und in welcher Anzahl weitere geschäftsführende, nicht vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder gewählt werden.
Der Vorstand verteilt die einzelnen Funktionsämter (Kassenwart, Protokollführer, Verantwortlicher für bauliche Belange) unter sich in einer konstituierenden Sitzung nach der Wahl.
Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, die nicht durch die Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.
Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind, hiervon mindestens eines der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder.
Die einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind an die Mehrheitsbeschlüsse des Vorstands gebunden, wobei die Wahl des gesamten Vorstandes (vertretungsberechtigter Vorstand und weitere Vorstandsmitglieder nach §7 Satz 1) im Block erfolgen kann.
Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung, die mindestens einmal im Jahr stattfinden soll, erfolgt auf schriftlicher Einladung an alle Mitglieder mindestens 14 Tage vor der Versammlung unter Angabe der Tagesordnungspunkte.
Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.
§ 8 Revision
Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Satzungsvorgaben und Vereinsbeschlüsse.
§ 9 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die im Zeitpunkt der Auflösung aktuellen Mitglieder des Vereins aller Anfallsberechtigten.
Die Satzung tritt mit Registrierung im Amtsgericht in Kraft.
Wichmannsdorf, den 23.06.2023
Backhaus Wichmannsdorf e.V.
Die Initiative für Wichmannsdorf
Schloßstr. 14a
18236 Wichmannsdorf